Betreuungsangebote für Oberhausen im Überblick
Betreuung im Haushalt der Eltern
- Die Kindertagespflegeperson ( KTPP ), die in der Wohnung der Eltern betreut, ist als Angestellte entweder über Haushalt-Scheck bei der Knappschaft an zu melden oder über die Steuerkarte zu beschäftigen. Daraus ergibt sich eine Weisungsbefugnis der Eltern gegenüber der KTPP, da diese als Arbeitgeber fungieren.
- Kinder können mit ihren Geschwistern gemeinsam in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden, sodass bestehende Sozialkontakte erhalten bleiben können.
Betreuung in angemieteten Räumen
Betreuung mit max. 5 Kindern
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Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält durch den Kinderpädagogischen Dienst eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig, durch Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
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In der Wochenbetreuung werden unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten, Randzeitenbetreuung) angeboten.
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Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, die individuellen Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.
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Das finanzielle Risiko der Belegung liegt ausschließlich bei der KTPP.
Betreuung mit max. 9 Kindern - Pflegenest
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Zwei KTPPen, die in einem Pflegenest zusammen arbeiten können die Pflegerlaubnis für insgesamt neun Tageskinder erhalten. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
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Aufgrund der Pflegeerlaubnis ist jedes Tagespflegekind einer KTPP zugeordnet.
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Ein Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) ist derzeit in Oberhausen in dieser Betreuungsform nicht möglich.
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Das finanzielle Risiko der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Spielzeug, ….) und der Belegung tragen die KTPPen gemeinsam. Es wird versucht über Wartelistenführung das Risiko zu minimieren.
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Vermögenswerte, die gemeinsam angeschafft werden sind als gesamthändisches Vermögen gebunden. Rechtsform: Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alle Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden.
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Die KTPPen benötigen eine spezielle Versicherung für das Pflegenestinventar. Darüber hinaus müssen Brandschutzsicherungsmaßnahmen und Hygienevorschriften (HACCP) eingehalten werden.
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Es werden unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten) angeboten. Wochenbetreuung von Mo bis Fr, nach Absprache ist auch eine Randzeitenbetreuung möglich.
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Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, die individuellen Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.
Betreuung in betrieblicher Tagespflege
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Eine KTPP kann in ihrer Tagespflegestelle Belegplätze für eine Firma/soziale Einrichtung anbieten oder die Tagespflegestelle kann in den Räumlichkeiten der Firma/soziale Einrichtung eingerichtet werden. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
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Das Unternehmen oder die KTPP kann Träger und damit Antragsteller und Mittelempfänger für öffentliche Zuschüsse sein.
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Die KTPP ist nur weisungsgebunden in einem Angestelltenverhältnis, ansonsten kann sie eine flexible Belegung und Platzsharing mit max. 5 Kindern gleichzeitig anbieten. Die KTPP übt dann eine selbständige Tätigkeit aus.
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Die individuellen Vorstellungen der Eltern müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.
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Finanzierung von Belegplätzen kann mit den teilnehmenden Firmen / sozialen Einrichtungen frei verhandelt werden.
Betreuung in privaten Wohnräumen mit Familienanschluss
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Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig. Durch splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. In der privaten Wohnung sollte eine kindgerechte, altersgemäße Ausstattung vorhanden sein. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
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Die KTPP bietet in der Betreuungszeit einen auf das Tageskind und die Familie abgestimmten Tagesablauf an. Hier nehmen die Kinder nicht nur an einer individuellen Tagespflegesituation teil, sondern auch am ganz privaten Alltag der KTPP. Die Betreuung erfolgt in der Tagespflegefamilie mit „Geschwistern“ und evtl. Haustieren der Familie. Die Sozialkontakte werden erfahrbar gemacht, dadurch ist die Bandbreite des Kennenlernen(s) vielfältiger Familienstrukturen für das Tageskind erlebbar.
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Die KTPP übt eine selbständige Tätigkeit aus. Das finanzielles Risiko (Platzvergabe, -belegung, Splitten der Plätze ….) wird versucht über Wartelistenführung zu minimieren. Individuellere Betreuungszeitfenster möglich (Randzeitenbetreuung, Übernachtungen, Wochenendbetreuung,…)
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Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, individuelle Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden.
Betreuung in privaten, aber separaten Räumlichkeiten
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Eine KTPP, die alleine arbeitet erhält eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder gleichzeitig. Durch das Splitten der Plätze (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes) sind max. 8 Verträge möglich. In der privaten Wohnung/Haus stehen separate Räumlichkeiten in kindgerechter, altersgemäßer Ausstattung zur Verfügung. Die Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch das örtliche Jugendamt.
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Die KTPP übt eine selbständige Tätigkeit aus. Das finanzielle Risiko der Auslastung wird versucht über Wartelistenführung zu minimieren. Das Splitten der Plätze ist möglich (Teilzeitplätze, Sharing eines Betreuungsplatzes). Unterschiedliche Betreuungszeitfenster (Blockzeiten, Kernzeiten, Randzeitenbetreuung, Wochenendbetreuung, Übernachtungen) können angeboten werden. Darüber hinaus ist noch eine Mitbetreuung in der Familie als „Geschwisterkind“ möglich.
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Eltern sind nur eingeschränkt weisungsbefugt, individuelle Vorstellungen müssen in Form eines Betreuungsvertrages vorab geklärt werden. Quelle: Konzept der Fachkräfte in der Kindertagespflege in Oberhausen
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Beratung, Vermittlung und Begleitung im Rahmen der Kindertagespflege Kindertagespflegebörse der Stadt Oberhausen
Frau Barkhoffxxxxxxxx0208/x825-9352
Frau Gantenbergxxxxx0208/x825-9343
Frau Kaiser xxxxxxxxx0208/x825-9397
Frau Meeßen xxxxxxxx0208/x825-9441
Frau Metznerxxxxxxxxx0288/x825-9371
Frau Petrick-Täubert xx0208/x825-9419
Frau Leiboldxxxxxxxx 0208/x825-9399
Frau Lemkenxxxxxxxxxx0208/x825-9389
Frau Vester 0208/ 825-9405
Frau Hell 0208/ 825-9359
Frau Bijelic 0208/ 825-9383
Essener Straße 57, 46047 Oberhausen
in den Räumen 004 - 014
E-Mail: kindertagesbetreuung@oberhausen.de
Internet: www.oberhausen.de
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